Nur aus einem "triftigen Grund". Festgelegt ist hier durch Bund und Ländern, dass touristische Ausflüge keinen triftigen Grund darstellen. Als triftiger Grund gilt demnach:
Ob weitere "triftige Gründe", wie zum Beispiel ein Umzug, den Ausnahmen hinzugefügt werden, wird noch beraten. Oberstes Ziel der Maßnahme ist es, tagestouristische Ausflugsziele zu vermeiden.
Tatsächlich ist es aktuell so, dass Menschen, die in einem Hotspot wohnen und sich somit ab Montag nur noch in einem Radius von 15 Kilometern bewegen dürfen, von Menschen, die weiter weg aber nicht in einem Hotspot leben, besucht werden können. Allerdings ist das wenig sinnvoll im Kampf gegen das Coronavirus.
Quelle: In Franken.de
Wer in einem Landkreis lebt, in dem die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern den Wert von 200 überschreitet, dem sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde verboten. Dafür maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI). Der Radius gilt ab der Außengrenze der Gemeinde. Dieser Kartenausschnitt dient nur zur Orientierung.
Quelle: Augsburger Allgemeine